Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Ausschließlichkeitsklausel

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen - also auch für spätere Geschäfte - gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma eßkultur.


§ 2 Auftragserteilung

Alle Angebote von eßkultur sind freibleibend und unverbindlich. Jeder Auftrag (Vertragsschluss) muss vom Kunden (Auftraggeber) schriftlich oder elektronisch bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich. Alle Bestandteile unserer Angebote verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 3 Änderung des Rechnungsadressaten

eßkultur weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben wird. Darüber hinaus bleibt der ursprüngliche Vertragspartner (Schuldner) der gleiche. Des Weiteren werden Verzugszinsen in zulässiger Höhe erhoben.


§ 4 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Bis spätestens zehn Kalendertage vor der Veranstaltung kann der Auftraggeber die Teilnehmerzahl schriftlich abändern. eßkultur behält sich vor, evtl. Preisanpassungen bei veränderter Teilnehmeranzahl vorzunehmen. Kommen am Veranstaltungstag weniger Teilnehmer als gemeldet, wird die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl abgerechnet. Kommen mehr Teilnehmer wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.


§ 5 Stornierung

Nach Zustandekommens des Vertrags ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Danach kann der Auftraggeber einmalig eine Stornierung ausführen, dafür gelten folgende Stornierungskosten:

bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungstag 20 % der gesamten Auftragssumme

14 - 6 Kalendertage vor Veranstaltungstag 50 % der gesamten Auftragssumme

ab 5 Kalendertage vor Veranstaltungstag 100 % der gesamten Auftragssumme

Bis zum jeweiligen Zeitpunkt muss uns eine schriftliche Stornierung (per Email, Fax oder Briefpost) zugegangen sein. Stornierungen bedürfen immer der Schriftform.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne jeden Abzug nach zehn Tagen ab Erhalt der Rechnung zahlbar. eßkultur behält sich vor, vor Veranstaltungstermin eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird i.d.R. 50% der Speisensumme umfassen. Bei nicht fristgemäßer Begleichung der Vorauszahlung behält sich eßkultur vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Die Schlussrechnung bzw. der offene Saldo der Schlussrechnung ist ohne Abzug zehn Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. eßkultur kann auch nach vorheriger Absprache und deren schriftliche Niederlegung im Einzelfall abweichende Regelungen treffen.


§ 7 Haftung für eingebrachte Sachen

Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von eßkultur oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

eßkultur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.


§ 8 Locationvermittlung

Beinhaltet der Vertrag eine mietweise Überlassung von Räumlichkeiten, gelten die Geschäftsbedingungen der Location. Der Vertrag, sowie die Rechnungsstellung und der Zahlungsausgleich erfolgt im direkten Kontakt zwischen Auftraggeber und Location. eßkultur kann auch nach vorheriger Absprache und deren schriftliche Niederlegung im Einzelfall abweichende Regelungen treffen.


§ 9 Witterungs- und Fremdeinflüsse

Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet eßkultur nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet.


§ 10 Verspätungen

eßkultur kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von eßkultur zurückzuführen.


§ 11 Sonstiges

Veranstaltungen mit Musik - ob Livemusik, ob Hintergrundmusik mit Tonträgerwiedergabe, ob Musikwiedergabe mit einem DJ sowie auch Sportübertragungen auf Großbildschirmen oder Leinwand - müssen bei der GEMA angemeldet werden. Dies obliegt dem Veranstalter. Sollte der Veranstalter dieser Anmeldepflicht nicht nachkommen, so ist eßkultur berechtigt, die Kontaktdaten des Veranstalters an die GEMA auf Anfrage weiterzuleiten. Gleiches gilt für die Abgaben zur Künstlersozialkasse. Auch diese obliegt dem Veranstalter.


§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma eßkultur. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Email, Fax oder Briefpost).


§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.